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SterbegeldSterbegeld ist eine Geldleistung, die die Aufwendungen für die Bestattung eines Verstorbenen ersetzen soll. Das Sterbegeld war noch bis 2004 eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen. Verstirbt der Versicherungsnehmer an den Folgen eines Arbeitsunfalls, erhalten die Hinterbliebenen Sterbegeld in Höhe von einem Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße.

Es kommt weder auf die Höhe des Arbeitsverdienstes des Verstorbenen noch auf die Höhe der tatsächlichen Bestattungskosten an! Dies bedeutet: Sterbegeld in gleicher Höhe gibt es aus der gesetzlichen Unfallversicherung auch dann, wenn z.B. ein es bei einem Schüler in der Schule oder einem Kind im Kindergarten zur einem tödlichen Unfall kommt. Auch Unfälle im Zusammenhang mit der Schule und dem Besuch des Kindergartens sind Arbeitsunfällen gleichgestellt. Gezahlt wird das Sterbegeld von den Berufsgenossenschaften sowie den Gemeinde-Landesunfallkassen/ Unfallversicherungsverbänden.

Quelle: Wikipedia.de

 

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